Religionsunterricht Westfalen

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Vorwort

Die von dem Leitungsfeld Bildung der Evangelischen Kirche von Westfalen, von der Abteilung Erziehung und Bildung der Ev. Kirche im Rheinland und dem Schulreferat der Lippischen Landeskirche gemeinsam erarbeitete Sammlung von wichtigen Rechtsgrundlagen des Staates und der Kirchen soll als Kurzinformation zur Beantwortung von Fragen zum Religionsunterricht dienen. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und soll die Nachschlagewerke des Schulrechts nicht ersetzen. Das vorausgegangene Heft „Informationen zum Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen” erschien bereits in der siebten Auflage (zuletzt 7. Auflage am 1. Juli 2003). Hervorgegangen ist es aus dem im Jahre 1974 im Rahmen der Schriftenreihe “Materialien für den Dienst in der Evangelischen Kirche von Westfalen” herausgegebenen Heft “Der Religionsunterricht an allen Schulen” und aus der Loseblattsammlung “Kirche und Schule” der Ev. Kirche im Rheinland. Das Heft hat – das zeigen viele Anfragen – seinen festen Platz als Informationsquelle für alle, die mit dem Religionsunterricht befasst sind, insbesondere für Religionslehrerinnen und -lehrer.

Die „Informationen zum Religionsunterricht“ finden Sie im Internet unter www.ekir.de, www.ekvw.de und www.lippische-landeskirche.de in fortlaufend aktualisierter Fassung.

In die Fundstellenhinweise wurden die Gliederungsnummern der Bereinigten Amtlichen Sammlung der Schulvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen (BASS) eingearbeitet, die seit 1984 vom Kultusministerium – heute Ministerium für Schule und Weiterbildung - des Landes Nordrhein-Westfalen herausgegeben wird.